Als Rentner nach Thailand darauf sollte geachtet werden

Neben dem Klima und den freundlichen Menschen sind es insbesondere die niedrigen Lebenshaltungskosten, die bei vielen Rentnern zu der Entscheidung führen, den letzten Lebensabschnitt in Thailand zu verbringen. Allerdings gilt es bei dem Rentnerleben in Thailand einige Aspekte zu berücksichtigen.

Lebenshaltungskosten – diese Kosten sind zu decken

Das Interesse an einem Altersruhesitz in Thailand wächst bei Betrachtung der Lebenshaltungskosten, die im Vergleich zu Europa sehr niedrig ausfallen. Sowohl an Touristenorten am Meer als auch auf dem Land kann man mit monatlichen Einnahmen von rund 1.000 – 1.300 Euro recht komfortabel leben. Bei einem bescheidenen Lebensstil reichen sogar niedrigere Einkünfte aus.

Mitunter die Investition in Wertpapiere kann dabei helfen, den Lebensstandard auf ein höheres Level zu bringen. Wer Aktien kaufen und attraktive Gewinne erzielen möchte, ist dank des Internets an keinen bestimmten Ort gebunden und kann daher auch von Thailand aus handeln. Dabei sind lediglich wenige Schritte erforderlich, um in den Aktienhandel einzusteigen. Über Dividenden und den gezielten Kauf sowie Verkauf von Aktien können je nach Kapital sogar Gewinne im über fünfstelligen Bereich erzielt werden.

In Thailand beginnt der Mietpreis für ein möbliertes Einzimmerapartment bei ca. 115 Euro pro Monat. Sobald eine Unterkunft in zentraler Stadtlage oder in Strandnähe gewählt wird, kann sich dieser Betrag schnell verdoppeln. Bei einer Wohnung mit 85 m2 betragen die Nebenkosten rund 65 €. Je nach Region kostet ein vollwertiges Mittagessen im Restaurant rund 2 Euro.

Das Rentnervisum – die Regelungen in der Übersicht

Rentner können mit einem speziellen Non-Immigrant-Visum, das auch Rentnervisum genannt wird, mehrere Jahre in Thailand bleiben. Dabei ist zwischen zwei Visaarten zu unterscheiden. Mit dem Non-Immigrant-Visum O-A erlangen Rentner ein 365-tägiges Aufenthaltsrecht. Alle 90 Tage müssen sich Inhaber dieses Visums beim Immigrationsbüro in Thailand melden. Wenn während der Gültigkeitsdauer des Visums eine Aus- und Wiedereinreise erfolgt, beginnt ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen zu laufen. Dieses Visum schätzen insbesondere Rentner, die mindestens einmal im Jahr für eine gewisse Zeit in ihre alte Heimat zurückkehren möchten.

Als weiteres Visum ist das Non-Immigrant-Visum O-X zu nennen, das zu einem Aufenthalt von 5 Jahren berechtigt. Im Anschluss kann das Visum um weitere 5 Jahre verlängert werden. Demnach ist ein Gesamtaufenthalt von 10 Jahren möglich.

Bei beiden Rentenvisa sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss ein Mindestalter von 50 Jahren erreicht sein, zum anderen ist ein Nachweis über ein ausreichend großes Vermögen zu erbringen. Das Vermögen muss je nach Visum mindestens zwischen ca. 20.000 und 80.000 Euro betragen. Darüber hinaus muss der Rentner bei dem Non-Immigrant-Visum O-A über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, deren Gültigkeit der gesamten Aufenthaltsdauer entspricht. Inhaber des O-X-Visums müssen sich direkt in Thailand versichern.

Rentenzahlung nach Thailand

Die Deutsche Rentenversicherung überweist nicht nur auf europäische Konten, sondern auch auf Konten, die sich zum Beispiel in Thailand befinden. Der Rentenempfang gestaltet sich somit unkompliziert. Allerdings können bei Auslandsüberweisungen hohe Verluste durch Bankgebühren sowie Währungsumrechnungen entstehen, die zulasten des Empfängers gehen und nicht von der Rentenversicherung übernommen werden. Verluste von bis zu 5 Prozent sind grundsätzlich möglich.
Kreditkarte ATM Thailand
Viele Rentner im Ausland entscheiden sich daher für den Transfer der Rente auf das bisherige Konto und die Verwendung des Geldes in Thailand via Kreditkarte oder EC-Karte. Zwar sind Abhebungen am Bankautomaten oftmals mit Gebühren verbunden, doch liegen diese im Regelfall unter den Kosten, die mit einer Auslandsüberweisung einhergehen.

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