Was tun bei einer Flugverspätung? Hilfreiche Tipps für Flugpassagiere nach Ko Samui

Für viele Urlauber ist die Insel Ko Samui ein Paradies. So haben in den vergangenen Jahren viele Deutsche die thailändische Insel für sich entdeckt.

Weiße Sandstrände, Sonne pur und eine freundliche Landesmentalität machen eine Reise nach Ko Samui sehr attraktiv.

Allerdings bedeutet die Flugzeit von über 11 Stunden für viele Urlauber Stress und große Ungeduld. Noch schlimmer wird es, wenn der Flug nach Thailand Verspätung hat und sich die Anreise um Stunden verzögert.

So kommt es nicht selten vor, dass deutsche Urlauber am Abflughafen verharren müssen, ehe der Flug nach Thailand losgeht.

Doch wissen die wenigsten Urlauber, dass es einen Anspruch auf Entschädigung gibt, wenn sich ein Flug deutlich verspätet.

Dabei gibt es mittlerweile deutliche Regelungen auf EU-Ebene, die europäische Airlines zur Kasse beten, wenn Urlauber auf ihren Flug warten.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen Überblick zusammengefasst, der Sie über die Möglichkeiten der Entschädigung bei einer Flugverspätung aufklärt.

EU-Verordnung für Flugverspätungen

Die EU hat eine Fluggastrecht-Verordnung ins Leben gerufen, die Airlines bei einer deutlichen Verspätung in die Pflicht ruft.

So haben Passagiere, die mindestens zwei Stunden länger auf den Abflug warten einige Rechte, die sie gegenüber einer Fluggesellschaft geltend machen können.

Denn nichts ist ärgerlicher, als bei einem ohnehin schon langen Flug auf den Abflug zu warten. So kommt es nicht selten vor, dass Passagiere, die sich auf einen Urlaub in Ko Samui freuen, am Flughafen auf den Abflug warten.

Dabei muss eine Airline Fluggästen schon bei einer Verspätung von zwei Stunden eine Entschädigung in Aussicht stellen.

Entschädigungen für deutlich verspätete Abflüge

Sind Reisende am Abflughafen gezwungen länger als zwei Stunden auf den Abflughafen zu verharren, muss eine Fluggesellschaft Passagieren eine angemessene Verpflegung in Aussicht stellen. Dazu zählen neben Getränken, auch kleinere Speisen sowie die Möglichkeit zur Telekommunikation.

Entweder bietet die Airline diese Verpflegung von sich an oder Passagiere kaufen sich am Flughafen selbst Getränke und Speisen und stellen diese der Fluggesellschaft in Rechnung. Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Fluggäste das Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung.

Bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern stehen insgesamt 250 Euro in Aussicht. Passagiere mit Flügen innerhalb und außerhalb der EU, dessen Reiseziel zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer entfernt liegt, dürfen sich mit einer Entschädigung von 400 Euro pro Flugticket begnügen.

Alle Flüge, wie der Flug nach Thailand, mit Distanz von 3.500 Kilometern oder mehr werden mit 600 Euro entschädigt. Fällt ein Flug komplett aus, haben Fluggäste die Möglichkeit auf einen Ersatzflug zu bestehen.