Fluggastrechte auf dem Weg nach Koh Samui

Koh Samui – in den letzten Jahren hat sich die thailändische Insel zu einer der beliebtesten Feriendestinationen Südost-Asiens herauskristallisiert.

Kein Wunder: Koh Samui wartet mit wahren Bilderbuchstränden und einem Mix aus verschlafenen Fischerdörfern als auch einem pulsierenden Nachtleben auf.

Am besten erreicht man die Insel mit dem Flugzeug, wobei die Anreise aus Deutschland – abhängig von der Flugverbindung – ungefähr 15 Stunden beträgt.

Natürlich kann es im öffentlichen Verkehr immer wieder passieren, dass es zu Verspätungen oder Ausfällen in der Beförderung kommt.

Bei Flugreisen sind insbesondere schlechte Wetterbedingungen oder technische Defekte oft dafür verantwortlich. Solche Situationen sind unangenehm. Daher sollte man unbedingt seine Passagierrechte kennen, wenn der Flieger nach Koh Samui einfach nicht abheben mag.

Seit dem Jahre 2004 regelt auf EU-Ebene eine Verordnung, wann Fluggästen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen zustehen.

Grundvoraussetzung dabei ist, dass es sich um Flüge handelt, die aus dem EU-Raum starten (unabhängig der Airline) oder im EU-Raum landen (bei Start aus einem Drittstaat, wenn die Fluggesellschaft aus der EU kommt).

Bei Störungen im Flugbetrieb sind Passagiere umgehend am Flughafen schriftlich über ihre Rechte zu informieren. Darunter fallen:

1) Unterstützungsleistungen Bei

– einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km bei mehr als 2-stündigen Verspätungen (bzw. 3-stündigen Verspätungen bei Flügen innerhalb der EU)
– einer Flugdistanz von 1.500 km bis 3.500 km bei mehr als 3-stündigen Verspätungen
– allen sonstigen Flügen bei mehr als 4-stündigen Verspätungen sowie
– Annullierungen
stehen Versorgungsleistungen zu.

Was sind nun Versorgungsleistungen? Darunter versteht man je nach Wartezeit Mahlzeiten und Erfrischungen, falls erforderlich auch Hotelunterbringungen und die Beförderung zum Hotel bzw. zum Flughafen. Außerdem sollen Passagiere die Möglichkeit bekommen, kostenlos kommunizieren (Telefonate, E-Mails, Faxe) zu können.

Im Falle eines Fluges von Deutschland nach Thailand stehen diese Betreuungsleistungen daher bei mehr als 4-stündigen Verspätungen oder einer Annulierung jedenfalls zu.

2) Wahlrecht: Erstattung des Flugpreises oder anderweitige Beförderung

Grundsätzlich hat der Fluggast, dessen Flug ausfällt, das Recht, anderweitig befördert zu werden. Wartet man nun z.B in Frankfurt vergebens auf seinen Flug nach Koh Samui, hat man Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung auf die nächstmögliche Flugverbindung mit freien Kapazitäten.

Auf Wunsch des Passagiers kann auch eine spätere Abreise gewählt werden, sofern Plätze verfügbar sind.

Alternativ kann aber auch die Rückerstattung des Preises für den annulierten Flug begehrt werden. Daneben besteht auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für bereits zurückgelegte Flugstrecken, die Teil der Reise zum Endziel sind.

3) Ausgleichsleistungen

Bei einer plötzlichen Annulierung steht dann eine Ausgleichsleistung zu, wenn sie nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht (z.B. Schlechtwetter).

Sie beträgt
– bei einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km: 250 EUR
– bei einer Flugdistanz von 1.500 km bis 3.500 km: 400 EUR
– bei allen sonstigen Flügen: 600 EUR (darunter fällt auch ein Flug von Deutschland nach Thailand)

Dieser Ausgleichsanspruch kann sich je nach erfolgter Ersatzbeförderung verringern. Um Ausgleichsleitungen zu erhalten kann sich der Betroffene Passagier zum einen an die Airline direkt wenden oder einen Dienstleister für Fluggastrechte beauftragen. Letzterer bietet den Vorteil, dass sich der Betroffene nicht einmal mehr mit der Airline auseinander setzen muss, welche gegebenenfalls Entschädigungen zurückhält. Außerdem bekommt der Dienstleister nur eine Provision, wenn bei der Airline erfolgreich eine Entschädigung durchgesetzt wurde.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, seine Fluggastrechte zu kennen und zu nutzen. Mit nur wenig Aufwand lässt sich die verlorene Zeit dadurch kompensieren. So steht einem entspannten, wenn auch verspäteten, Aufenthalt in Koh Samui nichts mehr im Wege.

Bildrechte:By Laurent ERRERA from L’Union, France [CC BY-SA 2.0 ], via Wikimedia Commons

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